Ein vergeblicher Versuch, billiger zu telefonieren

Meine Frau Her­ta betreibt in Wet­tin­gen eine Prax­is für klas­sis­che Homöopathie. Dort hat Sie einen Swiss­com-Tele­fo­nan­schluss, und dort ste­ht auch ein Com­put­er zum Schreiben von Rech­nun­gen. Mit diesem Com­put­er möchte sie auch gerne gele­gentlich ins Inter­net, etwa zum Mailen. Da wir bei­de bere­its Zuhause einen Cable­com-Anschluss haben und damit sehr zufrieden sind, habe ich ihr einen solchen auch für die Prax­is emp­fohlen. Lei­der hat das zu etlichen Kalamitäten geführt.

Zunächst ein­mal: Als ich ihr vor Jahren half, die Prax­is­räum­lichkeit­en zu beziehen, ist mir kein Cable­com-Anschluss aufge­fall­en. Da war nur eine übliche Tele­fon­steck­dose an der Wand. Trotz­dem hat­te uns vor einiger Zeit im Media­markt Dietikon ein dort anwe­sender Cable­com-Verkäufer davon zu überzeu­gen ver­sucht, das Swiss­com-Tele­fon durch ein Cable­com-Tele­fon zu erset­zen. Das gin­ge prob­lem­los mit einem kleinen Adapter auf der Swiss­com-Dose. Da nach meinem dama­li­gen Wis­sens­stand dafür unbe­d­ingt eine Cable­com-Dose von­nöten ist, glaubte ich ihm das nicht, aber er insistiert darauf. Trotz­dem gin­gen wir damals auf den Han­del nicht ein. Aber es nagte an mir, ob er nicht vielle­icht doch recht hat­te, und es nicht vielle­icht doch möglich sei, auf diese Weise einen Cable­com-Tele­fo­nan­schluss zu betreiben. Aber dies nur als kleine Vorgeschichte.

Vor ein paar Monat­en kam das The­ma Inter­ne­tan­schluss wieder auf, und dieses Mal riefen wir die Cable­com-Hot­line an. Wir fragten, wie das denn jet­zt sei an der betr­e­f­fend­en Adresse in Her­tas Prax­is­räum­lichkeit­en mit Inter­ne­tan­schluss und Tele­fonie. Die Antwort kam sofort und eifrig: Selb­stver­ständlich, an dieser Adresse sei alles vor­bere­it­et, das gin­ge alles in bester Ord­nung. Da waren wir beruhigt und bestell­ten gle­ich ein “Basic Duo”-Paket mit Inter­net und Tele­fonie, inklu­sive Über­nahme der beste­hen­den Fes­t­net­znum­mer von der Swiss­com. Ein paar Tage später kam ein unter­schrifts­bere­ites Ver­trags­for­mu­lar sowie ein Num­mern­portierungs­for­mu­lar, das Her­ta bei­des unter­schrieb und zurückschick­te. Wiederum ein paar Tage später kam ein gross­es Paket mit dem Kabelmo­dem und der Instal­la­tion­san­leitung. Wie üblich bat sie mich, ihr bei der Instal­la­tion zu helfen. Am näch­sten Sam­stag gin­gen wir zusam­men in die Prax­is, öffneten das Paket, und macht­en uns daran, alles anzuschliessen. Allerd­ings gab es gle­ich beim ersten anzuschliessenden Kabel ein Prob­lem. Da stand näm­lich klipp und klar, dass das Kabelmo­dem an eine Cable­com-Steck­dose angeschlossen wer­den müsse. Und eine solche gab es da nicht. Einen Adapter für eine Tele­fon­dose lag dem Paket nicht bei, diese Art von Anschluss ist nicht möglich.

Nun fol­gten eine Rei­he von Anrufen bei der Cable­com-Hot­line und anderen Stellen, ein­er uner­s­priesslich­er als der andere:

  • In dem Haus an der Adresse gibt es selb­stver­ständlich Cable­com-Anschlüsse. Aber in erster Lin­ie in den Miet­woh­nun­gen in den oberen Stock­w­erken. Die Geschäft­sräum­lichkeit­en in den unteren Stock­w­erken ver­fü­gen nur über solche Anschlüsse, wenn sie vom Ver­mi­eter ver­langt und von diesem bei Cable­com oder einem Elek­trik­er in Auf­trag gegeben werden.
  • Auf meine Frage, wann denn der Ver­trag zu laufen beginne, war die Antwort, ab Ver­sand des Kabelmodems. Auf meinen Protest, dass der Anschluss ja gar nicht in Betrieb genom­men wer­den und dass daher auch keine Leis­tung bezo­gen wer­den könne, kam die Antwort, wir soll­ten jet­zt erst mal für die Inbe­trieb­nahme sor­gen, dann könne man über einen Auf­schub des Ver­trags­be­ginns und somit der ersten Rech­nung prob­lem­los reden.
  • Der Ver­mi­eter trödelte mit unserem Wun­sch nach einem Cable­com-Anschluss erst ein paar Wochen herum, bevor er die Auskun­ft erteilte, einen solchen Anschluss zu leg­en würde 700 Franken kosten.
  • Inzwis­chen hat­te die Swiss­com die Portierung der Tele­fon­num­mer bestätigt und den Anschluss abgeschaltet.
  • Der neue Anschluss kon­nte aber man­gels Infra­struk­tur nicht in Betrieb genom­men wer­den. Her­tas Prax­is ver­fügte also über keinen Fes­t­net­zan­schluss mehr (“Dieser Anschluss ist nicht in Betrieb”). Das war geschäftsschädigend.
  • Die Cable­com bestätigte, die Num­mer über­nom­men zu haben. Bis zur Inbe­trieb­nahme eines Tele­fon­ap­pa­rates schal­tete ein Hot­line-Mitar­beit­er die Weit­er­leitung auf die Com­box ein. Damit kon­nte zwar immer­hin die geschäftss­chädi­gende Mit­teilung “dieser Anschluss ist nicht in Betrieb” ver­hin­dert wer­den. Aber Her­ta kon­nte diese Com­box gar nicht abhören und somit sprachen anrufend­en Kun­den ins Leere.
  • Nun entsch­ied Her­ta, die 700 Franken nicht aus­geben zu wollen und die ganze Sache rück­gängig zu machen. Sie schick­te das Kabelmo­dem an die Cable­com zurück und rief bei Swiss­com an und bat um Rück­portierung der Num­mer und Reak­tivierung ihres Anschlusses. Der Swiss­com-Mitar­beit­er war hocher­freut und sicherte die Zustel­lung eines zu unter­schreiben­den Portierungsauf­trages zu.
  • Das For­mu­lar für den Rück­portierungsauf­trag lautete aber auf die Fes­t­net­znum­mer von Her­tas Pri­vat­woh­nung, nicht auf ihre Prax­is­num­mer. Also erneuter Anruf bei der Swiss­com-Hot­line mit der Bitte um Korrektur.
  • Bis das richtige For­mu­lar unter­schrieben zurück­geschickt und die Reak­tivierung ihres Anschlusses vol­l­zo­gen war, vergin­gen wiederum ein paar Wochen. Aber immer­hin, endlich funk­tion­ierte ihr Prax­is­tele­fon wieder. Uff!

Ende gut, alles gut? Kön­nte man meinen. Dabei begin­nt die Auseinan­der­set­zung mit der Cable­com jet­zt erst recht. Hat­te doch bere­its ein Swiss­com- als auch ein Cable­com-Hot­line-Mitar­beit­er Her­ta davor gewarnt, dass sie da möglicher­weise nicht ganz so ein­fach aus dem Cable­com-Ver­trag aussteigen könne.

Inzwis­chen lagen zwei Monatsabrech­nun­gen von der Cable­com vor, die Her­ta natür­lich bei­de nicht bezahlte, da sie ja auch keine Leis­tun­gen bezo­gen hat­te. Und für die erste Abrech­nung hat­te Cable­com auch bere­its eine Mah­nung ver­schickt. Deshalb ver­fasste ich für Her­ta einen Brief, in dem ich die Sit­u­a­tion aus­führlich schilderte und erk­lärte, dass sie den Ver­trag nicht anerkenne. Sie wäre (sagte sie) höch­stens bere­it, die ein­ma­lige Ein­schalt­ge­bühr von 39.- zu bezahlen. Ich drängte sie dazu, auch noch zu einem Monat Tele­fonie Hand zu bieten, hat­te doch die Cable­com ein paar Wochen lang den Anruf­beant­worter eingeschal­tet gehabt. Diesen Brief kann man hier nach­le­sen.

Der Brief ging per Ein­schreiben mit Rückschein an die Cable­com. Ein paar Tage darauf sprach ein Cable­com-Mitar­beit­er auf ihre (neue) Prax­is-Com­box die Nachricht, dass da ein gültiger Ver­trag vor­liege und dass Cable­com auf Erfül­lung des Ver­trages beste­he. Mit Bedauern wür­den sie von der vorzeit­i­gen Kündi­gung Ken­nt­nis nehmen und wür­den daher die Grundge­bühr für die restliche Min­destver­tragslaufzeit von 12 Monat­en im näch­sten Monat ver­rech­nen. Jene Rech­nung sowie die früheren Rech­nun­gen soll­ten, bitte schön, frist­gerecht bezahlt wer­den, da anson­sten weit­ere Mass­nah­men wie Anschlusssper­rung erfol­gen müssten.

Über let­ztere Dro­hung mussten wir laut lachen. Wir rede­ten davon, dass Her­ta dem Cable­com-Mitar­beit­er mit­teilen solle, “ja, bitte, sper­ren sie meinen Anschluss! Das würde mir ja soo weh tun!” Aber jet­zt galt es ernst, denn natür­lich kon­nte die Cable­com die Bezahlung etwa durch ein Inkas­sobüro oder durch eine Betrei­bung ein­fordern, was dann wiederum viel Ärg­er machen würde. Deshalb rief ich, als langjähriger Abon­nent des Beobachters, beim Beobachter-Beratungszen­trum an. Dort erhielt ich gute Ratschläge, wie ich einen besseren Wider­spruch for­mulieren könnte.

Gesagt getan: Ich set­zte ein zweites Schreiben an die Cable­com auf, das Her­ta wiederum per Ein­schreiben mit Rückschein ver­schick­te. Dieses zweite Schreiben kann man hier nach­le­sen. Und siehe da, wiederum ein paar Tage später kam ein Antwortschreiben von Cable­com, in dem sie sich in aller Form für die ent­stande­nen Unan­nehm­lichkeit­en entschuldigte und “aus Kulanz und ohne Anerken­nung ein­er Recht­spflicht” den Ver­trag annul­lierte. Die vor­liegen­den Rech­nun­gen seien somit gegenstandslos.

Wow! Sieg auf der ganzen Lin­ie! Ich freue mich für Her­ta, dass dieses Aben­teuer jet­zt aus­ge­s­tanden ist und der Aus­flug zu einem anderen Tele­fo­nan­bi­eter zwar erfol­g­los, aber doch glimpflich aus­ge­gan­gen ist — und bedanke mich beim Beobachter für die offen­sichtlich höchst erfol­gre­iche Argumentationshilfe.

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